Beratung
Muss ich das Protokoll innert Monatsfrist berichtigen lassen?
| «Ich bin Stockwerkeigentümer. Etwa zwei Monate nach der letzten Versammlung wollte ich vom Verwalter ein paar Fehler im Protokoll korrigieren lassen. Er behauptet aber, eine Korrektur müsse man innert eines Monats nach der Versammlung vor Gericht beantragen. Stimmt das?»
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