Beratung
Verhindert ein Brief die Verjährung?
«Wir haben vor knapp fünf Jahren eine neu gebaute Wohnung gekauft. Seit dem Einzug streiten wir mit dem Verkäufer wegen Baumängeln. Unsere Garantieansprüche verjähren bald. Wir verlangten deshalb mit einem eingeschriebenen Brief, dass die Mängel endlich behoben werden. Haben wir dadurch die Verjährungsfrist unterbrochen?»
Weiter