Beratung
Kann ich den tiefen Umwandlungssatz umgehen?
«Im K-Tipp 12/2021 habe ich erfahren, dass der Rentenumwandlungssatz der Pensionskassen für den obligatorischen Teil des Altersguthabens mindestens 6,8 Prozent betragen muss, beim überobligatorischen Teil aber beliebig tief sein darf. Auch bei meiner Pensionskasse liegt der Umwandlungssatz für das ganze angesparte Altersguthaben weit unter 6,8 Prozent. Laut Reglement darf ich bei der Pensionierung bis zu 100 Prozent des Altersguthabens als Kapital beziehen. Kann ich verlangen, dass mir die Pensionskasse das Überobligatorium als Kapital und aus dem Obligatorium eine Rente zum Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auszahlt?»
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