Beratung
Ist die Rückforderung zulässig?
| Ich beziehe seit mehreren Jahren Ergänzungsleistungen zur AHV. Nun verlangt die AHV-Stelle von mir Geld zurück. Sie sagt, man habe mir irrtümlich zu hohe Leistungen ausbezahlt. Meine Einnahmen und Ausgaben habe ich aber immer korrekt angegeben. Bin ich trotzdem zur Rückzahlung verpflichtet?
Weiter