Beratung
Internetbetrug: Soll ich Einsprache erheben?
| «Im Internet habe ich eine Kamera per Vorauskasse bestellt, aber nie erhalten. Der Verkäufer wurde wegen Betrugs verurteilt. Im Strafverfahren hatte ich den Kaufpreis als Schadenersatzforderung eingegeben. Sie wurde laut Strafbefehl vom Verurteilten aber bestritten. Deshalb muss ich jetzt die Forderung in einem normalen Forderungsprozess geltend machen. Soll ich gegen den Strafbefehl Einsprache erheben?»
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