Beratung
Arbeitsverbot trotz Konventionalstrafe?
| «Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt und eine neue angetreten. Mein vorheriger Arbeitsvertrag enthält ein Konkurrenzverbot. Dort steht, dass dieses auch dann bestehen bleibt, wenn ich eine Konventionalstrafe zahle. Nun arbeite ich tatsächlich bei einer Konkurrenzfirma, und ich bin bereit, die Konventionalstrafe zu zahlen. Kann mir aber der letzte Arbeitgeber zusätzlich die Tätigkeit bei meinem neuen Arbeitgeber untersagen?»
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