Beratung
Einschreiben verpasst: Ist eine Einsprache noch möglich?
| «Die Post versuchte, mir ein Einschreiben zuzustellen. Da ich nicht zu Hause war, konnte ich es nicht entgegennehmen. Drei Tage später holte ich den Brief bei der Post ab. Es war ein Strafbefehl, gegen den ich innert zehn Tagen Einsprache erheben konnte. Seit dem ersten erfolglosen Zustellversuch sind aber schon zwölf Tage verstrichen. Kann ich trotzdem noch Einsprache erheben?»
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