Beratung
Rückforderung noch möglich?
| «Ich bin seit etwas mehr als zehn Jahren geschieden. Für die Scheidung wurde mir die unentgeltliche Prozessführung gewährt. Mir ist klar, dass man die Gerichts- und Anwaltskosten zurückzahlen muss, sobald man dazu in der Lage ist. Die Gerichtskasse hat mich in all den Jahren aber nur einmal aufgefordert, meine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Muss ich nach wie vor mit einer Rückforderung rechnen?»
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