Beratung
Kann ich Schweizer Behörden für zuständig erklären?
«Ich bin Schweizer Bürger. Die nächsten zwei Jahre werde ich in Deutschland wohnen. Meine Vermögenswerte – insbesondere meine Bankkonten – bleiben in der Schweiz. Falls ich in Deutschland sterbe, möchte ich, dass für die Verwaltung und Teilung meines Nachlasses die Schweizer Behörden zuständig sind. Ist das möglich?»
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