Neue Gerichtsurteile: Ausgleichskasse verlangte zu hohe AHV-Prämien
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern verfügte, dass ein Mann AHV-Beiträge von rund 19 000 Franken zahlen muss – gestützt auf eine Einschätzung des Steueramts, wonach er als Selbständiger 150 000 Franken verdient habe. Der Mann wehrte sich: Die Kasse habe sich auf eine willkürliche Einschätzung gestützt. Beim Berner Verwaltungsgericht blitzte er ab, doch beim Bundesgericht fand er Gehör: Der Mann hatte der Kasse mitgeteilt, er arbeite nicht mehr selbständig, und einen Lohnausweis beigelegt. Laut Gericht hätte sich die Kasse nicht aufs Steueramt stützen dürfen, sondern abklären müssen, ob der Mann tatsächlich nicht mehr selbständig ist.
Bundesgericht, Urteil 9C_329/2019 vom 17.10.2019
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