Beratung
Kann man einen Teil des Erbes herauslösen und auszahlen?
«Seit dem Tod unseres Vaters bilden meine Geschwister und ich eine Erbengemeinschaft. Zurzeit ist es kein Thema, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Ein Bruder ist nun aber in einer finanziellen Notlage und braucht Geld. Können wir ihm auch nur einen Teil seines Anteils am Erbe auszahlen?»
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