Beratung
Ist ein Beschluss durch ein Rundschreiben rechtlich in Ordnung?
| Ich habe eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Nun schreibt die Verwaltung allen Eigentümern, sie habe eine neue Waschmaschine für das Mehrfamilienhaus gekauft. Und weiter steht im Brief: «Ohne Ihren Gegenbericht werden wir die Kosten von 5500 Franken dem Erneuerungsfonds belasten.» Kann so ein gültiger Beschluss zustande kommen?
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