Beratung
Kann meine Untermieterin so kurzfristig kündigen?
| Ich bin Heilpraktikerin in einer gemieteten Praxis. Sie ist vollständig eingerichtet, mit Behandlungsraum, Wartezimmer usw. Immer am Dienstag benützt meine Kollegin als Untermieterin die Räume – für 300 Franken pro Monat. Aus Freundschaft habe ich auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet. In den vergangenen Jahren ging alles reibungslos. Im Februar hat mir die Untermieterin mitgeteilt, sie habe ab April einen passenderen Therapieraum. Da zwischen uns ja kein Vertrag bestehe, kündige sie per Ende März. Darf sie das?
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