Beratung
Ist der Verzicht definitiv?
«Ich wollte eine Forderung gerichtlich durchsetzen, habe aber verloren. Der Richter begründete seinen Entscheid mündlich und händigte mir das Urteil aus. Ich verzichtete mit meiner Unterschrift auf eine schriftliche Begründung. Am nächsten Tag überlegte ich es mir anders. Das Gericht behauptet jetzt aber, ich könne meinen mit Unterschrift erklärten Verzicht auf eine schriftliche Urteilsbegründung nicht mehr rückgängig machen. Stimmt das?»
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