Beratung
Zurück zum Mädchennamen?
| Ich habe im Jahr 2005 geheiratet und dabei den Namen meines Ehegatten angenommen. Nun höre ich, dass Ehegatten nach neuem Recht ihren ledigen Namen bei der Heirat behalten können. Heisst das auch, dass ich jetzt meinen früheren Namen zurückerhalten kann?
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