Zuständiges Gericht: Viele Vertragsklauseln ungültig
| Konsumenten können an ihrem Wohnort gegen ein Unternehmen klagen. Das gilt auch, wenn im Kleingedruckten etwas anderes steht. Solche Klauseln sind ungültig.
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| Verspätet sich ein Flug oder fällt er gar aus, begründen Airlines dies häufig mit «Vogelschlag» – und zahlen keine Entschädigung. Ob zu Recht, ist umstritten.
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