Beratung
Haftpflicht: Muss ich den Schaden sofort beheben lassen?
«Ich vermiete eine Wohnung. Vor kurzem gab es einen Mieterwechsel. Der ausgezogene Mieter muss für einen Schaden am Parkettboden geradestehen. Der Boden, dessen Lebensdauer zur Hälfte abgelaufen ist, muss ersetzt werden. Ich möchte mit dem Ersatz bis zum nächsten Mieterwechsel zuwarten, weil der neue Mieter bereits eingezogen ist. Die Haftpflichtversicherung des bisherigen Mieters will statt der Hälfte nur rund einen Drittel der vom Schreiner offerierten Kosten begleichen. Muss ich das akzeptieren?»
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