Beratung
Arbeitslosengeld: Ist die Rahmenfrist für den Leistungsbezug fix?
«Ich wurde Anfang Februar 2023 arbeitslos. Vor einigen Monaten trat ich eine neue Stelle an. Sie ist mir aber bereits wieder gekündigt worden. Ich meldete mich erneut bei der Arbeitslosenversicherung. Dort teilte man mir mit, dass ich nur noch bis Ende Januar 2025 Arbeitslosengeld erhalten werde. Muss ich das hinnehmen, obwohl ich bis dahin keine zwei Jahre lang arbeitslos gewesen sein werde?»
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