Beratung
Muss ich die Verfahrenskosten tragen?
| Bei einer Verkehrskontrolle führte die Polizei bei mir einen Drogenschnelltest durch. Da der c nicht zuverlässig ermittelt werden konnte, hat ein Arzt anschliessend eine Blutprobe gemacht. Der Test ergab keine Hinweise auf Drogenkonsum. Das Strafverfahren gegen mich wurde deshalb eingestellt. Obschon meine Unschuld erwiesen ist, wurden mir die Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Ist das rechtens?
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