Maklervertrag vorzeitig kündigen: Aufwand geschuldet?
Ich habe einen Makler für den Verkauf meiner Wohnung beauftragt. Nun will ich die Wohnung aber doch lieber vermieten und den Vertrag mit dem Makler vorzeitig kündigen. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Makler auch dann seine Aufwendungen ersetzt erhält, wenn bis Vertragsablauf kein Geschäft zustande kommt. Kann der Makler nun auch bei vorzeitiger Kündigung Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen verlangen?
Weiter