Beratung
Muss ich die Sperrfrist beim Kündigungsschutz abwarten?
| «Ich möchte eine Wohnung kaufen und so bald wie möglich einziehen. Sie ist aber zurzeit vermietet. Der jetzige Mieter erhielt nach einer Auseinandersetzung mit dem Eigentümer der Wohnung in einem Schlichtungsverfahren Recht. Jetzt ist er während dreier Jahre vor einer Kündigung geschützt. Darf ich dem Mieter also erst in drei Jahren kündigen?»
Weiter