Erben sollten die Honorarrechnung des Willensvollstreckers überprüfen
| Willensvollstrecker verwalten die Erbschaft bis zur Teilung. Für den Aufwand haben sie Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Dieses muss den Aufwand und die üblichen Stundentarife berücksichtigen. Der K-Tipp sagt, was Erben dabei beachten sollten.
Weiter