| Die Firma Mycity Media AG verkauft Gewerblern Einträge in seinem Internetportal und Werbung, etwa auf Blick.ch oder 20min.ch. Experten sagen: Das Werbepaket ist sein Geld nicht wert.
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Skiversicherung von SportXX: Verlängern ist freiwillig
Kunden der Migros-Tochter SportXX flattert ein Jahr nach dem Ski-Kauf automatisch die Rechnung für eine Versicherung ins Haus. Bezahlen muss man diese nicht.
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Defekte Zugtüren sind noch immer ein grosses Verletzungsrisiko
| Eine Zugtür der SBB prallte beim Schliessen mit Wucht an den Kopf einer K-Tipp-Leserin. Dabei brach sich die Frau einen Halswirbel. Jetzt zeigen amtliche Unfallprotokolle: Seit 2019 erlitten über 300 Reisende beim Ein- und Aussteigen Verletzungen, die einen Arztbesuch nötig machten.
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| Strom, Krankenkassenprämien, Lebensmittel: Vieles wurde in den letzten Monaten teurer. Für Leute mit tiefem Einkommen sind diese Mehrkosten kaum zu bewältigen. Der K-Tipp sagt, wie man sparen kann.
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Unbegrenzt telefonieren und surfen für nur 10 Franken pro Monat
| Handy-Abos für unlimitiertes Surfen und Telefonieren sind oft teuer. Ein Vergleich zeigt aber: Solche Abos gibt es schon für weniger als 30 Franken pro Monat. Der K-Tipp sagt, was man beim Aboabschluss beachten sollte.
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| Bei Elektronikhändlern wie M-Electronics, Fust und Interdiscount lässt sich viel Geld sparen. Retournierte Geräte stehen deutlich günstiger zum Wiederverkauf – oft zur Hälfte des Preises.
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Chatroboter der Swisscom: Nur für Kunden mit starken Nerven
| Die Swisscom lockt Kunden mit einem Rabatt, wenn sich diese bei Problemen mit ihrem Abo zuerst an einen Chatroboter wenden. Doch der ist bei Anfragen meist völlig ratlos.
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Haltbarkeitsdatum: Wer sucht, wird oft nicht fündig
| Auf Getränken muss das Haltbarkeitsdatum gut sichtbar aufgeführt sein. Eine Stichprobe des K-Tipp zeigt aber: Auf vielen Flaschen lässt sich das Datum kaum finden oder gar nicht entziffern. Die Kontrollbehörden tolerieren die konsumentenfeindliche Praxis.
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| Seit Anfang Jahr gilt das revidierte Erbrecht. Neu ist klar geregelt, dass die dritte Säule im Todesfall nicht an die Erben geht. Anspruch auf das Geld haben die vom Sparer ausdrücklich begünstigten Personen.
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