Sozialhilfe: Muss ich das bezogene Geld zurückzahlen?
«Ich wohne im Kanton Aargau. Von 1995 bis 1998 war ich auf Sozialhilfe angewiesen. Eine Rückerstattung war seither nie ein Thema. Nun erbte ich einen grösseren Betrag. Muss ich damit rechnen, dass die Gemeinde auf mich zukommt und die vor vielen Jahren ausgerichtete Sozialhilfe zurückverlangt?»
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