Verlustschein: Kann ich mit dem Gläubiger über einen Rabatt verhandeln?
«Gegen mich existiert aus einer früheren Betreibung ein Verlustschein, der bald verjährt. Der Inhaber des Verlustscheins kam nun erneut auf mich zu. Ich habe zurzeit ein bisschen Geld, bin aber nicht in der Lage, den ganzen geschuldeten Betrag zu begleichen. Kann ich den Gläubiger um einen Teilerlass bitten?»
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