Stockwerkeigentum: Darf ich an der Eigentümerversammlung teilnehmen?
«Ich habe meine Eigentumswohnung an meine Tochter verschenkt, wohne aber weiterhin in der Wohnung und habe das alleinige Nutzniessungsrecht. Demnächst findet die Stockwerkeigentümerversammlung statt. Darf ich an der Versammlung teilnehmen und mitentscheiden?»
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