Eränzungsleistungen: Wird ein Verzicht auf die Nutzniessung berücksichtigt?
«Ich habe ein lebenslanges Nutzniessungsrecht am Haus meines Sohnes. Nun sehe ich mich gezwungen, ins Altersheim zu ziehen. Mein Sohn möchte die Nutzniessung daher im Grundbuch löschen lassen. Könnten mir durch einen Verzicht auf die Nutzniessung Nachteile entstehen, falls ich später einmal auf Ergänzungsleistungen angewiesen bin?»
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