Mietrecht: Ist eine zweite Kündigung der Wohnung erlaubt?
«Ich bin Mieter. Laut Vertrag kann das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf jedes Monatsende gekündigt werden. Der Vermieter kündigte mir Anfang Januar auf Ende August. Auf der Suche nach einer neuen Bleibe wurde ich schnell fündig. Mietbeginn ist aber schon der 1. Mai. Kann ich jetzt noch auf Ende April kündigen, obwohl mir der Vermieter bereits gekündigt hat?»
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