Mietrecht: Kann mein Mieter den Zins noch anfechten?
«Ich vermiete eine Wohnung in Zürich. Ich möchte den Mietzins erhöhen, da der aktuelle Zins auf einem tieferen Referenzzinssatz basiert als dem zurzeit geltenden. Beim Einzug des Mieters im Jahr 2019 unterliess ich es, ihm auf dem vorgeschriebenen Formular den Mietzins des Vormieters bekanntzugeben. Könnte mein Mieter daher nicht nur die Mietzinserhöhung anfechten, sondern auch noch den Anfangsmietzins beanstanden?»
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