Muss das Gericht die Massnahmen rückgängig machen?
Nach einer Ehekrise bin ich aus unserer Wohnung ausgezogen. Das Eheschutzgericht hat für die Trennungszeit über den Unterhalt und die Zuteilung von Wohnung und Hausrat entschieden. Inzwischen haben wir alle Konflikte bereinigt und leben wieder zusammen. Müssen wir eine Abänderung des Gerichtsurteils beantragen?
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