Können wir die Erbteilung erzwingen?
«Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft mit zehn Mitgliedern. Im Nachlass des Verstorbenen befindet sich unter anderem ein Haus. Neun Erben möchten nun die Liegenschaft verkaufen und die Erbteilung durchführen. Ein Erbe reagiert aber weder auf eingeschriebene Briefe noch auf Anrufe und verunmöglicht damit eine einvernehmliche Einigung. Müssen wir unter diesen Umständen gerichtlich vorgehen?»
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