Habe ich Anspruch auf Auszahlung der Überstunden?
«In meinem Arbeitsvertrag steht, dass allfällige Überstunden nicht bezahlt werden. Dafür habe ich pro Jahr 23 statt 20 Tage Ferien. Im vergangenen Jahr leistete ich mehr als drei Tage Überstunden. Muss der Betrieb die zusätzlichen Stunden bezahlen?»
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