Darf ich temporär die Mietzinszahlung verweigern?
«Ich bin umgezogen. Der neue Vermieter verlangte drei Monatsmieten als Kaution. Ich überwies das Geld auf sein Privatkonto. Jetzt stellte sich heraus, dass der Vermieter das Geld nicht auf einem auf meinen Namen lautenden Konto hinterlegte. Kann ich die nicht korrekt hinterlegte Kaution mit Mietzinszahlungen verrechnen?»
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