«Ich habe eine mehrtägige Schiffsreise gebucht. Der Veranstalter teilte mir jetzt mit, dass er den Preis für die Reise erhöht. Im Vertrag fehlt ein Hinweis auf mögliche Preisaufschläge. Muss ich den Zuschlag trotzdem zahlen?»
«Ich habe meine Wohnung im dritten Stock gekündigt. Der Vermieter verlangt jetzt, dass ich die Fenster auch aussen reinige. Einige Fenster lassen sich nicht öffnen und sind daher nur schwer zugänglich. Muss ich wirklich an der Fassade herumklettern?»
«Ich habe eine Rechnung per Bank fristgerecht bezahlt. Das Geld wurde meinem Konto belastet. Der Rechnungssteller behauptet, er habe das Geld nicht erhalten. Er verlangt, dass ich eine Nachforschung in Auftrag gebe. Bin ich dazu verpflichtet, obwohl ich den Zahlungsbeleg vorweisen kann?»
«Ich besitze eine Eigentumswohnung. An der nächsten Eigentümerversammlung muss ein neuer Hauswart gewählt werden. Ein Eigentümer stellt sich dafür zur Wahl. Darf auch er seine Stimme abgeben?»
«Ich habe mein Testament verfasst. Darin setzte ich meinen Sohn auf den Pflichtteil. Der Rest meines Nachlasses geht an meine Lebenspartnerin. Haben auch die Kinder meines Sohnes nur den Pflichtteil zugut, falls mein Sohn vor mir sterben sollte?»
«Meine Mutter ist nicht mehr urteilsfähig. Vor Jahren hatte sie in einem Vorsorgeauftrag meine Schwester als Vertreterin eingesetzt. Inzwischen wurde der Vorsorgeauftrag von der Erwachsenenschutzbehörde für wirksam erklärt. Ich vermute, dass meine Schwester das Vermögen meiner Mutter für sich selber
verbraucht. Muss die Erwachsenenschutzbehörde dies abklären?»
«Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft mit zehn Mitgliedern. Im Nachlass des Verstorbenen befindet sich unter anderem ein Haus. Neun Erben möchten nun die Liegenschaft verkaufen und die Erbteilung durchführen. Ein Erbe reagiert aber weder auf eingeschriebene Briefe noch auf Anrufe und verunmöglicht damit eine einvernehmliche Einigung. Müssen wir unter diesen Umständen gerichtlich vorgehen?»
«Ich habe im Internet etwas bestellt und dann vergessen, die Rechnung zu zahlen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers ist nicht er, sondern eine Drittfirma für das Inkasso zuständig. Diese Firma verlangt jetzt zusätzlich zum Kaufpreis Mahngebühren. Tatsächlich verweisen die AGB des Verkäufers mit einem Link auf die AGB der Inkassofirma. Letztere sehen vor, dass für eine Mahnung 20 Franken Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Muss ich diese Gebühren zahlen?»