«Ich bin Mieter. Nun erhielt ich ein Stellenangebot im Ausland, das ich annehmen werde. Meine Wohnung möchte ich untervermieten bis zu meiner Rückkehr nach der Pensionierung und dann wieder einziehen. Darf mir der Vermieter die Untervermietung verbieten?»
«Ich liess mich vor bald fünf Jahren mit 64 vorzeitig pensionieren. Bis zum Erreichen des 65. Altersjahres musste ich AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen. Die definitive Rechnung erhielt ich aber erst jetzt. Die Ausgleichskasse verlangt zusätzlich zum geforderten Betrag einen hohen Zins. Muss ich das bezahlen?»
«Meine Mutter ist gestorben. Sie hat ihre Erbangelegenheiten nicht geregelt. Mein Vater hat laut Gesetz somit lediglich die Hälfte ihres Nachlasses zugut, die andere Hälfte erhalte ich. Kann ich zugunsten meines Vaters auf meinen Anteil am Erbe verzichten?»
«Ich entdeckte an meinem Haus einen Hagelschaden. Dieser muss im vorletzten Sommer entstanden sein. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich weigert sich nun, den Schaden zu übernehmen. Muss ich das akzeptieren?»
«Kürzlich habe ich im Restaurant des Quellhotels Bad Ramsach in Läufelfingen BL gegessen. Das Essen kostete 48 Franken. Hinzu kam laut Rechnung ein ‹Energiekostenzuschlag› in der Höhe von Fr. 2.40. Ist das zulässig?»
«Ich habe einen Arbeitsvertrag für eine neue Stelle unterschrieben. Wenig später erhielt ich ein besseres Jobangebot, das ich annahm. Ich teilte dem anderen Arbeitgeber daher mit, dass ich die Stelle bei ihm nicht antreten werde. Jetzt verlangt er von mir eine Entschädigung in der Höhe von einem Viertel eines Monatslohns. Muss ich zahlen?»
«Ich kaufte vor rund einem Jahr einen neuen Laptop. Jetzt ist er bereits defekt. Laut den Garantiebestimmungen des Verkäufers gilt für den Laptop eine Garantie von zwei Jahren, das Gerät wird kostenlos repariert. Habe ich während der Reparatur Anspruch auf ein Ersatzgerät?»
«Ich unterschrieb einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung. Jetzt teilte mir der Vermieter mit, die Fertigstellung des Mehrfamilienhauses verzögere sich um einige Monate, die Wohnung werde am Einzugstermin noch nicht bezugsbereit sein. Bin ich unter diesen Umständen an den Vertrag gebunden?»