Muss die Überzeit entschädigt werden?
«Ich bin in einer Kaderposition angestellt. Gemäss meinem Arbeitsvertrag sind über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Überstunden im Lohn inbegriffen. Ich arbeite regelmässig länger, als das Arbeitsgesetz erlaubt. Habe ich für diese Mehrstunden eine Entschädigung zugut?»
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