Kurze Kündigungsfrist: Ist das erlaubt?
«Ich habe die Zusage für eine neue Stelle und jetzt den Arbeitsvertrag erhalten. Die Probezeit beläuft sich auf drei Monate, die Kündigungsfrist während der Probezeit aber auf lediglich drei Tage. Ist eine so kurze Kündigungsfrist gültig?»
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