Gilt der Entscheid des Gerichts auch bei einer zweiten Trennung?
«Meine Frau und ich trennten uns vor rund drei Jahren. Das Gericht regelte die Folgen. Vor wenigen Wochen zogen wir wieder zusammen. Gelten die Anordnungen des Eheschutzgerichts wieder, falls wir uns erneut trennen sollten?»
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