Umwandlungssatz unter 6,8 Prozent zulässig?
«Ende Monat werde ich pensioniert. Ich ging davon aus, dass der Rentenumwandlungssatz der Pensionskassen mindestens 6,8 Prozent betragen muss. Bei meiner Pensionskasse soll der Umwandlungssatz aber bei nur 5,4 Prozent liegen. Ist das zulässig?»
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