Kann ich die Mieterin am bisherigen Wohnort betreiben?
«Ich vermiete eine Wohnung. Die Mieterin hat gekündigt. Sie ist noch vor dem Kündigungstermin ausgezogen und hat sich bereits bei der Gemeinde ab- und am neuen Wohnort angemeldet. Da noch Mietzinse ausstehend sind, möchte ich sie betreiben. Ist dafür noch das Betreibungsamt in unserer Gemeinde zuständig?»
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