Darf ich das Grundstück meines Nachbarn betreten?
«Ich wohne in einem Reiheneinfamilienhaus im Aargau. An der Grenze zum Gartensitzplatz meines Nachbarn steht eine Holzwand. Nun muss ich die Wand ersetzen. Darf ich dazu den Sitzplatz meines Nachbarn betreten?»
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