Darf mich die Tochter vertreten?
«Ich möchte einen Vorsorgeauftrag verfassen. Im Fall meiner Urteilsunfähigkeit soll mich meine Tochter in meinen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten – allerdings erst dann, wenn mein Mann dazu nicht mehr in der Lage ist. Ist das möglich?»
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