Muss ich für den Rückzug der Betreibung zahlen?
«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter war mit Zinszahlungen im Rückstand. Deshalb habe ich ihn betrieben. Dann zahlte er. Ich zog die Betreibung zurück und verlangte die Löschung im Betreibungsregister. Dafür stellte mir das Amt Fr. 18.30 in Rechnung. Zu Recht?»
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