Kann ich den Beschluss der Stockwerkeigentümer anfechten?
«Ich bin Besitzer einer Wohnung im Stockwerkeigentum. An der letzten Eigentümerversammlung konnte ich nicht teilnehmen. Nun bin ich mit einem Beschluss der Versammlung nicht einverstanden. Kann ich diesen Beschluss anfechten, obwohl ich nicht anwesend war?»
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