Kann ich Kinderzulagen auch rückwirkend geltend machen?
«Vor rund zwei Jahren zog ich mit meiner vierköpfigen Familie in die Schweiz. Meine Frau besorgt den Haushalt, ich bin berufstätig. Mein Arbeitgeber wies mich nie darauf hin, dass ich Kinderzulagen zugut habe. Das erfuhr ich erst jetzt. Kann ich rückwirkend noch Zulagen verlangen?»
«Ich will mein Testament verfassen. Darin möchte ich bestimmen, dass mein Sohn nur den Pflichtteil erhalten soll, falls er das Testament nach meinem Tod anfechten würde. Ist eine solche Bestimmung gültig?»
«Ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Liegenschaft mit sechs Wohnungen. An der Eigentümerversammlung letzte Woche stimmten bei der Beschlussfassung über ein Geschäft drei Eigentümer dafür und drei dagegen. Der Verwalter, der auch Eigentümer ist, fällte dann einen Stichentscheid. Muss ich das akzeptieren?»
Werden bei einer Trennung die Pensionskassengelder geteilt?
«Ich lebe mit meinem Partner in einer eingetragenen Partnerschaft. Nun möchten wir diese auflösen. Erhalte ich dann die Hälfte seines Pensionskassengeldes?»
Muss ich die Kündigung am Kündigungstermin einreichen?
«Im Mietvertrag für meine Wohnung steht: ‹Kündigungsfrist: drei Monate, Kündigungstermin: 30. September›. Heisst das, dass ich jeweils im September auf Ende Jahr kündigen kann?»
Ist die Teilnahme an der Strukturerhebung obligatorisch?
Mein Sohn ist erst 16 Jahre alt. Anfang Jahr erhielt er einen Fragebogen für die sogenannte Strukturerhebung. Er wurde kürzlich gemahnt, weil er den Fragebogen nicht ausfüllte. Die Teilnahme sei obligatorisch. Gilt das auch für Minderjährige?
«Meine Tochter konnte sich jahrelang nicht selbst um ihre Kinder kümmern. Deshalb lebten sie als Pflegekinder bei meinem Mann und mir. Inzwischen konnten die Kinder zu ihrer Mutter zurückkehren. Doch seither verweigert uns die Tochter jeglichen Kontakt mit unseren Enkeln. Können wir uns wehren?»
Darf der Chef den Zügeltag in der Kündigungsfrist verweigern?
«Ich gehe demnächst auf Weltreise. Daher kündigte ich meine Stelle und die Wohnung. Mein Arbeitsvertrag sieht vor, dass ich bei einem Wohnungswechsel am Zügeltag frei habe – allerdings nur im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Für meinen Umzug will der Arbeitgeber mir jetzt nicht frei geben. Zu Recht?»