Sanierung mit Mängeln: Kann ich an meinem Wohnort klagen?
«Ich wohne im Kanton Solothurn und besitze ein Mehrfamilienhaus im Kanton Aargau. Ich beauftragte einen Handwerker mit einigen Sanierungsarbeiten. Die Firma arbeitete fehlerhaft. Der Handwerker will die Mängel aber nicht beheben. Ich möchte daher beim zuständigen Friedensrichter ein Schlichtungsgesuch einreichen. Der Handwerker kommt aus dem Kanton Bern. Kann ich das Schlichtungsgesuch an meinem Wohnort in Solothurn einreichen?»
Weiter