Kann ich Rechtsvorschlag erheben?
«Ich wurde vor einigen Jahren betrieben. Der Gläubiger ging leer aus und erhielt einen Pfändungsverlustschein. Kürzlich betrieb er mich erneut. Ich kann aber nach wie vor nicht zahlen. Kann ich daher Rechtsvorschlag erheben mit der Begründung, ich sei zu keinem neuen Vermögen gekommen?»
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