«Ich bestellte in einem Möbelgeschäft einen Esstisch. Für die Lieferung des Tischs musste ich einen Zuschlag zahlen. Der Tisch kam defekt bei mir an. Daher gab ich ihn zurück. Der Verkäufer will mir jetzt nur den Kaufpreis, aber nicht die Lieferkosten zurückzahlen. Darf er das?»
«Das Reglement der Pensionskasse meines Arbeitgebers lässt eine vorzeitige Pensionierung schon mit 58 Jahren zu. Da ich mich an meinem Arbeitsplatz unwohl fühle, überlege ich mir, ob ich kündigen und mich vorzeitig pensionieren lassen soll. Hätte ich Arbeitslosengeld zugut?»
«Ich führe eine Kindertagesstätte. Eine Mitarbeiterin hat Hals über Kopf den Dienst quittiert. Ihre Begründung: Sie habe keine Lust mehr. Kann ich sie für den mir dadurch entstehenden Schaden belangen?»
«Meine Lebenspartnerin und ich haben keine Nachkommen. Unsere Eltern leben nicht mehr. Vor Jahren setzten wir uns in einem beurkundeten Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben ein. Nun möchten wir zusätzlich noch regeln, wer einmal den Nachlass des Zweitversterbenden erhalten soll. Können wir uns den erneuten Gang zum Notar sparen?»
«Das Bundesamt für Statistik hat mich schriftlich aufgefordert, an der sogenannten Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung teilzunehmen. Muss ich bei der Telefonbefragung mitmachen?»
Kann ich Schweizer Behörden für zuständig erklären?
«Ich bin Schweizer Bürger. Die nächsten zwei Jahre werde ich in Deutschland wohnen. Meine Vermögenswerte – insbesondere meine Bankkonten – bleiben in der Schweiz. Falls ich in Deutschland sterbe, möchte ich, dass für die Verwaltung und Teilung meines Nachlasses die Schweizer Behörden zuständig sind. Ist das möglich?»
Berechnet man Überstunden ohne den 13. Monatslohn?
«Ich arbeite im Monatslohn. Ende Jahr bekomme ich zusätzlich einen 13. Monatslohn. Die Überstunden werden mir jeweils ausbezahlt. Bei der Berechnung der Überstundenentschädigung zieht mein Chef den 13. Monatslohn aber nicht in die Berechnung mit ein. Zu Recht?»
«Mein Vater ist gestorben. Den Erbschein habe ich bereits erhalten. Nun möchte ich die Bewegungen auf dem Bankkonto meines Vaters einsehen. Die Bank will mir aber nur Einsicht in die Kontobewegungen nach dem Tod des Vaters gewähren. Zu Recht?»
Muss ich den Vorbezug nach der Pensionierung zurückzahlen?
«Für die Finanzierung meiner Eigentumswohnung bezog ich Geld aus der Pensionskasse. Nun bin ich pensioniert, beziehe eine Rente und werde die Wohnung verkaufen. Muss ich das damals für den Kauf bezogene Geld nach dem Verkauf der Wohnung wieder an die Pensionskasse zurückzahlen?»