Kann ich Kinderzulagen auch rückwirkend geltend machen?
«Vor rund zwei Jahren zog ich mit meiner vierköpfigen Familie in die Schweiz. Meine Frau besorgt den Haushalt, ich bin berufstätig. Mein Arbeitgeber wies mich nie darauf hin, dass ich Kinderzulagen zugut habe. Das erfuhr ich erst jetzt. Kann ich rückwirkend noch Zulagen verlangen?»
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